KFZ-Versicherungen
PKW-Versicherung (private Nutzung)
Als Autofahrer bzw. Fahrzeughalter sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Fahrzeughalter für die Gefahren des Fahrzeugs haftet, auch wenn er keine Schuld trägt. Das nennt man Gefährdungshaftung. Es ist also nicht Voraussetzung an etwas Schuld zu sein, lediglich eine Beteiligung am Schadenfall kann eine Haftung auslösen.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Motorradversicherung
Ein Motorrad oder Moped ist für viele Menschen nicht nur ein schnelles und flexibles Fortbewegungsmittel. Es ist auch Lebenskultur, Luxus und Vergnügen. Als Fahrer bzw. Fahrzeughalter sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Fahrzeughalter für die Gefahren des Zweirads haftet, auch wenn er keine Schuld trägt. Das nennt man Gefährdungshaftung, deswegen ist die Haftpflichtversicherung in Österreich verpflichtend.
Anhängerversicherung
Wenn Sie einen PKW oder einen LKW führen, benötigen Sie vielleicht einen Anhänger, um schwere oder große Lasten zu transportieren.
Auch als Fahrer bzw. Fahrzeughalter eines Anhängers sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Fahrzeughalter für die Gefahren des Anhängers haftet, auch wenn er keine Schuld trägt. Das nennt man Gefährdungshaftung. Und deswegen ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.