KFZ-Versicherung (nur private Nutzung)
Als Autofahrer bzw. Fahrzeughalter sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Fahrzeughalter für die Gefahren des Fahrzeugs haftet, auch wenn er keine Schuld trägt. Das nennt man Gefährdungshaftung. Es ist also nicht Voraussetzung an etwas Schuld zu sein, lediglich eine Beteiligung am Schadenfall kann eine Haftung auslösen.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter in Österreich.
Mit einer Kaskoversicherung kann man Schäden am eigenen Auto versichern. Egal ob mit einer so genannten Elementar- oder Teilkasko oder Vollkaskoversicherung. Mit der Vollkaskoversicherung sind auch selbstverschuldete Unfälle versichert.